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OLG Stuttgart, 16.09.2014 - 15 UF 191/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Elterliche Sorge: Erforderlichkeit eines Verfahrens wegen Kindeswohlgefährdung unter Berücksichtigung einer seitens der Eltern erteilten Generalvollmacht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1666 BGB, § 1666a BGB, § 69 FamFG, § 158 FamFG, § 159 FamFG
Elterliche Sorge: Erforderlichkeit eines Verfahrens wegen Kindeswohlgefährdung unter Berücksichtigung einer seitens der Eltern erteilten Generalvollmacht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge
- rechtsportal.de
BGB § 1666 ; BGB § 1666a
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwäbisch Hall, 07.07.2014 - 2 F 294/14
- OLG Stuttgart, 16.09.2014 - 15 UF 191/14
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 04.01.2018 - 4 UF 134/17
Zulässigkeit der Bevollmächtigung des Jugendamts zur Ausübung von Teilbereichen …
So hatte das Jugendamt in einem vom OLG Stuttgart entschiedenen Fall (Beschluss vom 16.9.2014, Az. 15 UF 191/14 - juris) den der Vollmachtserteilung zu Grunde liegenden Auftrag gekündigt, weil mit den Eltern eine Kooperation nicht möglich gewesen sei, da sie die angebotenen Termine nicht wahrgenommen hätten.